Im Frühjahr 2026 kam ein Konzernabschluss auf meinen Tisch, der äußerlich aussah wie die zwölf davor – und in der GuV alles anders benannte. Ein früher Anwender von IFRS 18. Meine freigegebene Terminologieliste aus den Vorjahren war an drei Stellen schlicht falsch geworden. Das ist der Punkt: IFRS 18 ist auch ein Übersetzungsereignis.
IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements löst IAS 1 ab und ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; die vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Für ein Kalenderjahr-Unternehmen bedeutet das: Der erste pflichtgemäße IFRS-18-Bericht deckt das Geschäftsjahr 2027 ab und erreicht Investoren im Frühjahr 2028. Wer – wie mein Mandat oben – schon zum 1. Januar 2025 umgestellt hat, war ein früher Anwender und hat seinen ersten IFRS-18-Bericht im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Beide Zeitpläne erzeugen unterschiedliche Vergleichsperioden, und genau das macht die Sache für die Übersetzung heikel.
Ich übersetze seit 2008 hauptberuflich Geschäftsberichte für DAX- und MDAX-nahe Kunden. Was ich hier beschreibe, ist kein Bilanzierungsseminar – das machen die Wirtschaftsprüfer besser. Es geht um das, was zwischen Rechnungslegung und fertigem englischen Bericht passiert: die Terminologie. Und die verschiebt sich mit IFRS 18 an Stellen, die in keinem Standard-Briefing aus der IAS-1-Ära vorkamen.
Strukturwandel in der GuV: fünf Kategorien statt Gestaltungsfreiheit
Unter IAS 1 gab es keine vorgeschriebene Struktur für die Gewinn- und Verlustrechnung. Unternehmen wählten ihre Zwischensummen selbst; „operating profit“ war weder definiert noch verpflichtend. Das ist der Zustand, den jedes Translation Memory abbildet, das auf Berichten aus der IAS-1-Zeit aufbaut.
IFRS 18 ordnet nun jede Ertrags- und Aufwandsposition einer von fünf Kategorien zu: operating, investing, financing, income taxes und discontinued operations. Und es schreibt drei Zwischensummen für jedes Unternehmen zwingend vor: das operative Ergebnis (operating profit or loss), das Ergebnis vor Finanzierung und Steuern (profit or loss before financing and income taxes) sowie das Periodenergebnis (profit or loss). Für die Gliederungsübersetzung heißt das: Die Reihenfolge, die Benennung und die Abgrenzung der Zwischensummen sind nicht länger verhandelbar. Wo früher eine hauseigene GuV-Systematik übersetzt wurde, wird jetzt eine standardisierte Struktur befüllt – und die englischen Etiketten dafür sind vorgegeben, nicht frei.
Warum der Standard überhaupt kam, belegt eine IASB-Studie: Von 100 untersuchten Unternehmen wiesen über 60 eine Zahl für „operating profit“ aus – berechnet auf mindestens neun verschiedene Weisen. Wenn schon die professionellen Ersteller dasselbe englische Etikett für neun verschiedene Dinge verwendeten, dann sind TM-Treffer aus Altprojekten strukturell unzuverlässig. Genau darum geht es in diesem Artikel.
„Operating profit or loss“: die erstmals verbindlich definierte Zwischensumme
Im deutschen Quelltext stehen „Betriebsergebnis“, „operatives Ergebnis“ und „EBIT“ oft im selben Bericht – mal in der GuV, mal im Lagebericht, mal in einer Investorenpräsentation. Unter IAS 1 konnte ich diese Begriffe je nach Kontext behandeln, weil keiner davon eine definierte Größe war. Unter IFRS 18 gilt das nicht mehr.
IFRS 18 sieht kein definiertes EBIT als Zwischensumme mehr vor. An dessen Stelle tritt das operative Ergebnis (operating profit or loss), und es ist inhaltlich anders abgegrenzt als die firmenspezifischen EBIT-Definitionen der IAS-1-Zeit. Das operative Ergebnis ist eine Residualgröße: Erträge und Aufwendungen, die sich nicht eindeutig als investing, financing, Steuern oder aufgegebene Geschäftsbereiche einordnen lassen, fallen in die Kategorie operating.
Für mich als Übersetzer bedeutet das eine klare Trennlinie. Steht „operatives Ergebnis“ oder „Betriebsergebnis“ als GuV-Zwischensumme im Quelltext, bildet die englische Fassung das IFRS-definierte Etikett operating profit or loss ab. Steht dagegen „bereinigtes EBIT“ oder „EBIT vor Sondereffekten“ im laufenden Text, ist das ein anderes Tier – kein Synonym, sondern potenziell eine angabepflichtige Kennzahl. Diese drei deutschen Begriffe sind unter IFRS 18 nicht mehr austauschbar, und wer sie in einem TM als gegenseitige Fuzzy-Matches führt, produziert Fehler.
Management-defined Performance Measures: die neue Angabeklasse ohne IAS-1-Vorgänger
Weil weder EBIT noch EBITDA in IFRS 18 definierte Zwischensummen sind, erscheinen sie nicht mehr direkt in der GuV. Wer sie weiter in der Investorenkommunikation verwendet, muss sie als Management-defined Performance Measures (MPMs) klassifizieren und im Anhang darstellen. Beispiele für MPMs sind bereinigtes Ergebnis, bereinigtes operatives Ergebnis, Finanzergebnis, EBIT und bereinigtes EBITDA.
Die MPM-Angabe ist eine völlig neue Dokumentsektion. Pro Kennzahl verlangt IFRS 18 eine eigene Anhangangabe: eine Beschreibung, welchen Aspekt der finanziellen Leistung die Kennzahl kommuniziert, die Berechnungsmethode, eine Überleitung auf die nächstgelegene IFRS-Zwischensumme mit jeder einzelnen Anpassungsposition sowie die Steuer- und Minderheitenanteilseffekte. Und – das ist entscheidend – wenn der Abschluss der externen Prüfung unterliegt, unterliegt auch diese MPM-Angabe der Prüfung.
Für kein einziges Segment dieser Sektion existiert ein Alt-TM-Treffer, weil es unter IAS 1 nichts Vergleichbares gab. Und hier liegt der wichtigste Briefing-Punkt für IR-Teams: Die englische Bezeichnung jeder MPM und die Namen der Überleitungspositionen müssen bilateral verbindlich feststehen, bevor der Entwurf zum Wirtschaftsprüfer geht. Der Prüfer sieht die englische Angabe neben der deutschen. Wenn die Termini erst im Korrekturgang finalisiert werden, prüfen Sie zweimal.
Dieser Schritt gehört ausdrücklich nicht in die Übersetzungsphase. Die englische MPM-Terminologie festzulegen ist eine terminologische Vorentscheidung des Unternehmens – idealerweise gemeinsam mit dem Fachübersetzer als Beratungsleistung, nicht als Nebenprodukt der Fließtextübersetzung. In meiner Preisstruktur ist das eine Beratung zu 50 €/Stunde und keine Position in der Normzeilenabrechnung. Wer diese Reihenfolge umdreht und erwartet, dass die Termini „beim Übersetzen entstehen“, riskiert genau die Inkonsistenz, die IFRS 18 eigentlich abstellen soll.
Das Adjustierungsverbot: warum der deutsche Quelltext unscharf bleibt
Die operating-Kategorie ist als Residualtopf konstruiert: Man klassifiziert zuerst investing und financing, was übrig bleibt, ist operating. Volatile, einmalige oder ungewöhnliche Posten schließt diese Kategorie ausdrücklich nicht aus. Anders gesagt: Es gibt keinen Mechanismus, um „unusual or infrequent items“ auf der Ebene der GuV aus dem operativen Ergebnis herauszurechnen. Eine Bereinigung ist nur über die vollständige Offenlegung als MPM möglich.
In der Praxis bleibt der deutsche Quelltext an dieser Stelle systematisch unscharf. Ich lese regelmäßig Formulierungen wie „das um Sondereffekte bereinigte Betriebsergebnis“ im Fließtext, während die GuV daneben ein nicht bereinigtes operatives Ergebnis ausweisen muss. Beides ist korrekt – es bezeichnet nur nicht dasselbe. Mein Umgang damit: Ich übersetze das nicht glättend. Die GuV-Zwischensumme bleibt operating profit or loss, der bereinigte Wert wird sprachlich klar als management-definierte Größe markiert und an die MPM-Angabe rückgebunden. Wo der Quelltext die beiden verschwimmen lässt, frage ich nach, statt zu raten. Eine falsch aufgelöste Unschärfe an dieser Stelle kann in der englischen Fassung wie eine andere Aussage über die operative Ertragslage klingen.
Die investing-Kategorie und Beteiligungserträge
Erträge und Aufwendungen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden unter IFRS 18 immer der investing-Kategorie zugeordnet – ohne Ausnahme und damit außerhalb des operativen Ergebnisses. Es gibt für die Equity-Methode keinen „Hauptgeschäftstätigkeits“-Vorbehalt: Der Standard hält fest, dass ein Unternehmen für equity-bilanzierte Beteiligungen weder feststellen darf noch muss, dass sie eine Hauptgeschäftstätigkeit sind.
Für Holdings und Industriekonzerne mit integralen Beteiligungen erzeugt das eine Diskrepanz: Die operativen Aufwendungen sitzen in der operating-Kategorie, die Rückflüsse aus den Beteiligungen aber in investing. In Extremfällen können solche Unternehmen regelmäßig operative Verluste ausweisen, obwohl ihre Tätigkeit über die Zeit profitabel ist. IFRS 18 unterscheidet für die Darstellung zwischen integralen und nicht-integralen Beteiligungen – für die Equity-Methode selbst ändert das aber nichts an der Grundregel: Das Ergebnis landet in investing.
Das verändert die Anhangsübersetzung konkret. Eine Zeile wie „Ergebnis aus assoziierten Unternehmen“ oder „Ergebnis aus at-Equity bewerteten Unternehmen“ erschien in Vorjahren oft innerhalb eines breiten EBIT-Blocks. Unter IFRS 18 ist sie umgezogen – und die englische Übersetzung muss die richtige Kategorieplatzierung abbilden, nicht die Alt-Position aus dem TM. Der Übersetzer muss dafür verstehen, was Equity-Methode, integrale und nicht-integrale Beteiligungen bedeuten. Wer diese Zeile mechanisch dort wieder einsetzt, wo sie letztes Jahr stand, verschiebt sie in die falsche Kategorie.
Übergangsjahr: zwei Bezeichnungsregime in einem Dokument
Bei der Erstanwendung müssen die Vorjahres-Vergleichszahlen auf IFRS 18 überführt und eine Überleitung zwischen den übergeleiteten und den zuvor nach IAS 1 berichteten Beträgen dargestellt werden. Der erste IFRS-18-Bericht enthält damit beides: die alte IAS-1-Etikettierung in der Überleitungsangabe und die neue IFRS-18-Etikettierung in den Primärabschlüssen – im selben Dokument, beides geprüft.
Das ist das Worst-Case-Szenario für ein Translation Memory. Die Überleitungstabelle trägt zwangsläufig IAS-1-Bezeichnungen in einer Spalte und IFRS-18-Bezeichnungen in der anderen. Ein TM, das automatisch vorübersetzt, produziert über diese Grenze hinweg falsche Treffer – es füllt die neue Spalte mit den alten Begriffen. Der einzige saubere Workflow: die Überleitungstabelle segmentweise sperren und frisch übersetzen, dann den freigegebenen IFRS-18-Begriffssatz nach vorne in die Primärabschlüsse propagieren – nicht rückwärts. Die Richtung ist nicht optional.
Was Ihr Translation Memory jetzt falsch macht
Ein TM ist ein Gedächtnis, und im Übergangsjahr ist genau dieses Gedächtnis das Problem. IAS-1-Segmente aus Vorjahresprojekten befüllen IFRS-18-Positionen mit veralteten Bezeichnungen, und weil die Ausgangssätze oft wortgleich sind, kommen sie als 100-%- oder Kontext-Treffer durch – also genau dort, wo man normalerweise nicht mehr hinsieht.
- Ein altes Segment „Betriebsergebnis → EBIT“ überschreibt die neue Pflicht-Zwischensumme, die operating profit or loss heißen muss.
- Ein Segment „Ergebnis aus assoziierten Unternehmen“ zieht mit seiner alten Platzierung im EBIT-Block in einen Kontext, der jetzt zur investing-Kategorie gehört.
- Kennzahlen-Segmente aus der Investorenpräsentation liefern EBIT und EBITDA als GuV-Zeilen zurück, obwohl sie unter IFRS 18 in die MPM-Angabe im Anhang gehören.
Erschwerend kommt eine strukturelle Lücke hinzu: Die IFRS-Taxonomie – die Ebene der maschinenpräzisen Element-Bezeichnungen – gibt es beim IASB nur auf Englisch sowie in vier offiziellen Übersetzungssprachen: Japanisch, Koreanisch, Spanisch und Ukrainisch. Deutsch ist nicht darunter. Deutsche Ersteller und ihre Übersetzer haben also kein vom IASB sanktioniertes deutsches Mapping für IFRS-18-Elemente; sie leiten ihre Terminologie aus der EU-Übernahmefassung und aus Unternehmensentscheidungen ab. Alt-TM-Segmente können daher firmen- oder ära-spezifische deutsche Varianten tragen, die den neuen IFRS-18-Elementbezeichnungen nicht entsprechen. Das ist eine strukturelle Quelle von Terminologie-Drift, keine zufällige.
Mein Bereinigungs-Workflow für IFRS-18-Mandate: Zuerst überprüfe ich das TM auf alle Segmente mit den kritischen Begriffen und markiere sie als überarbeitungspflichtig. Dann sperre ich die Überleitungstabelle und alle MPM-Angaben gegen automatische Vorübersetzung. Erst danach lasse ich Treffer zu – und nur aus einem freigegebenen IFRS-18-Termsatz, nicht aus dem allgemeinen Vorjahres-TM. So wird das Gedächtnis wieder ein Werkzeug statt einer Fehlerquelle.
Das IFRS-18-Briefing für den Fachübersetzer
Spezialisierte Finanzübersetzer nennen seit jeher das Fehlen einer freigegebenen Terminologieliste als Hauptquelle von Inkonsistenz in der Berichtsübersetzung – und uneinheitliche Bezeichnungen zwischen aktuellem und Vorjahresbericht untergraben das Vertrauen der Investoren. Das war schon unter IAS 1 gute Praxis. IFRS 18 macht daraus eine Dringlichkeit. Drei Angaben müssen vor Auftragserteilung vorliegen, die in keinem Standard-Briefing der IAS-1-Ära standen:
- Die vollständige MPM-Liste mit den festgelegten englischen Bezeichnungen und den Namen aller Überleitungspositionen – abgestimmt, bevor der Prüfer den Entwurf sieht, nicht danach.
- Die Kategoriezuordnung der grenzwertigen GuV-Positionen, insbesondere Beteiligungserträge und alles, was zwischen operating, investing und financing wandern kann. Ich muss wissen, wo eine Zeile hingehört, bevor ich sie benenne.
- Die Angabe, ob es sich um einen Erstanwendungsbericht handelt, und falls ja: die Überleitungstabelle IAS 1 → IFRS 18 als separat behandelte, gegen TM-Vorübersetzung gesperrte Einheit.
Keine dieser drei Angaben ist eine Übersetzerfrage im engeren Sinn – sie sind alle Ergebnis einer Bilanzierungs- und Kommunikationsentscheidung des Unternehmens. Aber ohne sie rate ich, und Raten ist bei geprüften Zahlen keine Option. Wenn ich ein IFRS-18-Mandat übernehme, sind das die ersten Fragen, die ich stelle.
Fazit: IFRS 18 ist auch ein Terminologieprojekt
Die Bilanzierung nach IFRS 18 ist Sache Ihrer Rechnungslegung und Ihrer Prüfer. Aber die Umstellung erzeugt einen zweiten, oft übersehenen Arbeitsstrom: eine neue, verbindliche englische Terminologie, die mit Ihren bestehenden Listen und Translation Memories kollidiert. Der richtige Zeitpunkt, das zu steuern, ist vor der ersten Übersetzungsanfrage – wenn MPM-Bezeichnungen, Kategoriezuordnungen und der Umgang mit der Überleitungstabelle festgelegt werden – und nicht im Korrekturgang, wenn der Prüfer schon wartet.
Wenn Sie Ihren ersten IFRS-18-Bericht ins Englische bringen, lohnt sich ein kurzes terminologisches Vorgespräch mehr als jede spätere Korrekturschleife. Ich unterstütze IR-Teams bei genau diesem Schritt – vom Aufräumen des Translation Memory bis zur abgestimmten MPM-Terminologie. Einen Überblick über Leistungen und Konditionen finden Sie unter Leistungen & Preise; für ein konkretes Projekt schreiben Sie mir über Kontakt.