Drei Angebotsanfragen, eine Woche der Berichtssaison, drei verschiedene korrekte englische Varianten für dasselbe deutsche Wort „Bilanz“. Kein Tippfehler, kein Widerspruch – sondern die Folge einer einzigen Frage, die im Briefing fast immer fehlt: Nach welchem Rechnungslegungsstandard ist dieses Dokument erstellt?
Drei Aufträge, eine Woche, drei englische Varianten
In einer typischen Frühjahrswoche liegen bei mir Aufträge nebeneinander, die auf den ersten Blick identisch aussehen: alle wollen einen Finanzbericht ins Englische, alle enthalten eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang. Der eine kommt von einem mittelständischen Maschinenbauer, der seinen HGB-Einzelabschluss für die ausländische Muttergesellschaft übersetzt haben will. Der zweite ist der IFRS-Konzernabschluss eines börsennotierten Unternehmens. Der dritte ist ein Auszug, der später Teil eines SEC-Filings in den USA werden soll.
Für „Bilanz“ schreibe ich in diesen drei Dokumenten drei verschiedene Dinge: balance sheet, statement of financial position und wieder balance sheet. Für „Gewinn- und Verlustrechnung“ entsprechend profit and loss account, statement of profit or loss und income statement. Wer das für Geschmack oder Stil hält, liegt falsch. Es ist Fachterminologie, und der Rechnungslegungsstandard bestimmt, welches Wörterbuch ich aufschlage.
Woher weiß ich als Übersetzer, welches Englisch gilt? Nicht aus dem deutschen Ausgangstext – der sieht in allen drei Fällen ähnlich aus. Sondern aus dem Wissen, nach welchem Regelwerk der Abschluss aufgestellt wurde. Genau hier trennt sich Fachübersetzung von Wort-für-Wort-Ersetzung.
HGB auf Englisch: der Standard ohne offizielles Glossar
Der HGB-Abschluss ist der Sonderfall, weil es für ihn keine amtliche englische Terminologie gibt. IFRS wird von der IASB in englischer Sprache herausgegeben, US-GAAP von der FASB – beide liefern eine verbindliche Referenz mit. Für das Handelsgesetzbuch existiert nichts Vergleichbares: Kein anerkannter Standardsetzer hat ein verbindliches englisches HGB-Glossar veröffentlicht. Was stattdessen gilt, ist Marktkonvention – etablierte Praktikerterminologie, wie sie in Prüferberichten, Fachglossaren und den Empfehlungen von Berufsverbänden über Jahre gewachsen ist.
Diese Konvention greift auf die ältere, vor-IASB-britische Rechnungslegungssprache zurück. Der HGB-Jahresabschluss besteht nach §242 HGB aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung – und die etablierte englische Entsprechung dafür lautet balance sheet und profit and loss account, nicht die IFRS-Formulierungen. „Profit and loss account“ ist bewusst nicht dasselbe wie das IFRS-statement of profit or loss oder das US-amerikanische income statement. Es signaliert dem englischsprachigen Leser: Dieser Abschluss folgt deutschem Handelsrecht, nicht IFRS.
Für die übrigen Bestandteile hat sich Folgendes durchgesetzt: Der Anhang nach §§284–288 HGB wird zu notes, der Lagebericht zu management report – Letzterer ist nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflicht. Beim Eigenkapital arbeite ich in HGB-Texten meist mit equity oder, in der bilanznahen Gliederung, mit capital and reserves; beim Jahresüberschuss mit net income for the year. Das sind keine amtlich vorgeschriebenen Begriffe, sondern die Formen, die ausländische Leser und Prüfer erwarten und die in Fachglossaren durchgängig so kartiert werden.
IFRS-Englisch: die IASB-Terminologie als verbindliche Referenz
Beim IFRS-Abschluss ist die Lage komfortabler und zugleich strenger. Komfortabler, weil es eine Quelle der Wahrheit gibt; strenger, weil sie nicht verhandelbar ist. IFRS wird von der IASB primär in englischer Sprache entwickelt und veröffentlicht – alle anderen Sprachfassungen sind Übersetzungen aus dem englischen Original. Damit ist der englische Standardtext die terminologische Referenz für jedes IFRS-Übersetzungsprojekt.
Konkret schreibt IAS 1 (Presentation of Financial Statements) die kanonischen Bezeichnungen vor: statement of financial position für das, was man umgangssprachlich Bilanz nennt, und statement of profit or loss and other comprehensive income für die Ergebnisrechnung. Der Begriff other comprehensive income – das „sonstige Ergebnis“ – hat im HGB gar keine echte Entsprechung; er ist eine IFRS-Eigenheit und muss als solche behandelt werden. Wer hier „balance sheet“ und „income statement“ mischt, produziert einen Text, der fachlich unsauber wirkt, auch wenn er grammatisch tadellos ist.
Ein Detail, das viele überrascht: IAS 1 selbst erlaubt ausdrücklich die Alltagsbegriffe. Ein Unternehmen darf seine Aufstellung auch balance sheet oder income statement nennen, ohne gegen den Standard zu verstoßen. In der Praxis richte ich mich deshalb nach dem Ausgangsdokument und dem Kundenwunsch: Verwendet der bestehende englische Geschäftsbericht bereits „balance sheet“, ziehe ich das durch – Konsistenz mit der etablierten Investor-Kommunikation schlägt hier die Lehrbuchform. Gibt es keine Vorgabe, greife ich zur IAS-1-kanonischen Bezeichnung, weil sie den Standard am klarsten ausweist.
Für die deutsche Seite leistet das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) wichtige Arbeit an der Vereinheitlichung deutschsprachiger Fachterminologie – etwa bei der systematisch geprüften deutschen Übersetzung zentraler Fachbegriffe im ESRS-Kontext. Das ist ein anderes Regelwerk als IFRS oder HGB, zeigt aber, wie aufwendig sauberes cross-linguales Terminologiemanagement ist. Für IFRS→Deutsch bilden solche geprüften Übersetzungen eine Brücke; für die Rückrichtung ins Englische bleibt der englische IASB-Text die maßgebliche Instanz.
US-GAAP: wenn deutsche Töchter für die SEC übersetzen
Die dritte Welt ist die amerikanische. Hier gilt die FASB-Terminologie, und die unterscheidet sich hörbar vom IASB-Englisch. Das prägnanteste Beispiel: balance sheet ist im US-GAAP-Kontext nicht nur erlaubt, sondern der Fachbegriff schlechthin – während IFRS statement of financial position vorsieht. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird das income statement, aus dem Lagebericht sinngemäß die MD&A (Management’s Discussion and Analysis). Wer einen deutschen Bericht in ein US-Umfeld übersetzt und dort „statement of financial position“ schreibt, klingt für amerikanische Leser sofort nach IFRS – und genau das kann falsch sein.
Wichtig ist hier eine Feinheit beim SEC-Filing. Seit der SEC-Regeländerung von 2007 dürfen ausländische Emittenten (foreign private issuers), die ein Form 20-F einreichen, ihre Abschlüsse nach IFRS „as issued by the IASB“ vorlegen – ohne Überleitungsrechnung auf US-GAAP. Das heißt: Nicht jedes SEC-Filing verlangt US-GAAP-Englisch. Reicht ein deutsches Unternehmen IFRS-Abschlüsse beim 20-F ein, gilt IASB-Terminologie, nicht FASB-Terminologie. Erst wenn tatsächlich nach US-GAAP bilanziert wird, greife ich zum amerikanischen Vokabular. Auch das ist eine Briefing-Frage, keine Stilentscheidung.
Hinzu kommt das Register. Ein 20-F ist ein regulatorisches Dokument mit einem präzisen, zurückhaltenden Ton – jede Formulierung kann haftungsrelevant sein. Eine Investor-Präsentation zum selben Zahlenwerk darf werblicher, flüssiger, zugänglicher klingen. Gleicher Standard, gleiche Kernterminologie, aber ein anderes Tempo und eine andere Tonlage. Diese Unterscheidung übersehen Auftraggeber gern, wenn sie „einmal alles auf Englisch“ bestellen.
Doppelberichterstattung: HGB-Einzel- und IFRS-Konzernabschluss im selben Auftrag
Jetzt wird es interessant – und das ist der häufigste Stolperstein. In Deutschland müssen börsennotierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, während der Einzelabschluss der einzelnen Gesellschaft dem HGB folgen muss; ein IFRS-Wahlrecht gibt es für den Einzelabschluss nicht. Das bedeutet: Im selben Geschäftsbericht können ein HGB-Einzelabschluss und ein IFRS-Konzernabschluss nebeneinanderstehen.
Und damit braucht dasselbe deutsche Wort im selben Dokumentenpaket zwei verschiedene englische Entsprechungen. Die „Bilanz“ des Einzelabschlusses ist ein balance sheet, die „Bilanz“ des Konzernabschlusses ein statement of financial position. Wer das über einen Kamm schert, macht genau den Fehler, der einem fachfremden Übersetzer unterläuft – und der einem aufmerksamen Prüfer sofort auffällt.
Ich strukturiere solche Aufträge deshalb bewusst zweigleisig: Zwei Termbases, eine für den HGB-Teil, eine für den IFRS-Teil, jeweils an ihren Standard gebunden. Erst am Ende folgt ein Konsistenz-Check, der genau prüft, dass innerhalb jedes Berichtsteils durchgezogen wird, was dort gilt – und dass an der Nahtstelle kein Begriff aus dem falschen Regelwerk hinüberrutscht. Das ist mehr Aufwand als ein einziges Glossar, aber es ist der einzige saubere Weg.
Das häufigste Briefing-Versäumnis dabei: Der Auftraggeber weiß oft selbst nicht, welcher Standard für welchen Berichtsteil gilt. Das ist keine Kritik – IR-Teams und Projektmanagerinnen sind keine Bilanzbuchhalter. Aber es heißt, dass ich diese Klärung aktiv einfordere, bevor ich anfange. Wer erst nach der Lieferung merkt, dass Einzel- und Konzernabschluss vermischt wurden, zahlt die Korrektur doppelt.
Was Ihr Briefing entscheiden muss
Es gibt eine Frage, die mehr über das Ergebnis entscheidet als jede andere: Nach welchem Rechnungslegungsstandard ist dieses Dokument erstellt? Die Antwort darauf bestimmt, welches Wörterbuch ich aufschlage. Ohne sie rate ich – und Raten ist bei Finanzterminologie keine Option. Wenn Sie zum ersten Mal mit einem Übersetzer über einen Finanzbericht sprechen, klären Sie folgende Punkte vorab:
- Standard pro Berichtsteil benennen: HGB, IFRS oder US-GAAP – und bei Doppelberichterstattung ausdrücklich sagen, welcher Teil welchem Regelwerk folgt.
- Zielmarkt und Zweck angeben: Interne Konzernberichterstattung, SEC-Filing (20-F), Investor-Präsentation oder Prüfungsunterlage? Das steuert Register und Wortwahl.
- Bestehende englische Fassungen mitliefern: Frühere Geschäftsberichte oder ein Konzernglossar entscheiden oft, ob „balance sheet“ oder „statement of financial position“ die hausübliche Form ist.
- Vorhandene Termbase oder Translation Memory bereitstellen: So bleibt die Terminologie über Berichtssaisons hinweg konsistent, statt jedes Jahr neu ausgehandelt zu werden.
- Ansprechpartner für Fachfragen nennen: Für die Fälle, in denen der Ausgangstext selbst nicht eindeutig verrät, welcher Standard gilt.
Diese fünf Punkte kosten Sie im ersten Gespräch zehn Minuten und ersparen beiden Seiten die teure Korrekturschleife nach der Lieferung. Wenn Sie mögen, schicken Sie mir die Ausgangsdateien vorab – dann kläre ich die Standardfrage im Angebot mit, bevor die erste Zeile übersetzt ist. Was ich abdecke und wie ich rechne, steht auf der Leistungen-Seite; für ein konkretes Projekt melden Sie sich am besten direkt über Kontakt.
Fazit: Rechnungslegungsstandard-Englisch ist keine Stilfrage, sondern eine Fachfrage
„Bilanz“ hat kein englisches Standardwort. Es hat drei – und welches richtig ist, hängt nicht vom Übersetzer, vom Kunden oder vom Geschmack ab, sondern vom Rechnungslegungsstandard, nach dem der Abschluss aufgestellt wurde. HGB ruft die gewachsene Marktkonvention auf, IFRS die verbindliche IASB-Terminologie, US-GAAP das FASB-Vokabular. Wer diese drei Welten vermischt, liefert einen Text, der grammatisch stimmt und fachlich falsch ist.