Drei CSRD-Erstberichte lagen diese Saison auf meinem Schreibtisch – drei Branchen, drei Nachhaltigkeitsteams, drei Mal dieselbe Frage: Wie heißt das auf Englisch, ohne dass die Prüfer zucken? Die Berichtssaison 2025/26 ist terminologisch die anspruchsvollste, die ich seit der IFRS-Umstellung 2005 erlebt habe.
Der Grund ist kein stilistischer. Bei einer ESRS-Übersetzung geht es nicht darum, einen Bericht „schöner“ klingen zu lassen, sondern darum, regulatorisch definierte Begriffe so ins Englische zu übertragen, dass ihre rechtliche Bedeutung erhalten bleibt. Eine falsche Termwahl verändert die Aussage einer Angabe materiell und erzeugt messbare rechtliche und reputative Risiken für den Auftraggeber. Das ist keine Lokalisierung, das ist terminologische Compliance-Arbeit.
Drei Erstberichte, dieselbe Baustelle
Wer 2025 zum ersten Mal CSRD-pflichtig berichtet hat, gehörte zur ersten Welle: Unternehmen, die zuvor unter die NFRD fielen und ihre erste CSRD-konforme Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen mussten. Genau diese Gruppe vergibt jetzt die englischen Fassungen – für Investoren, ausländische Konzernmütter, Banken und Ratingagenturen. Die nächste Staffel großer EU-Unternehmen folgt mit dem Bericht über das Geschäftsjahr 2025.
Das Grundproblem ist bei allen dasselbe. Die deutschen Nachhaltigkeitsteams haben monatelang an der deutschen Wesentlichkeitsanalyse gefeilt, kennen jeden Begriff aus dem EU-Amtsblatt – und merken erst beim englischen Entwurf, dass der „naheliegende“ englische Begriff oft der falsche ist. Denn der maßgebliche Quelltext der Standards ist englisch, nicht deutsch. Und zwischen dem deutschen Amtsblatt-Wortlaut und dem englischen EFRAG-Original klafft mehr Lücke, als den meisten lieb ist.
Das Dreiglossarproblem
Bei jedem ESRS-Projekt konkurrieren drei Vokabularquellen miteinander, und keine reicht allein aus:
- Der EFRAG-Quelltext (EN) – die englische Originalfassung der Standards. Sie ist die definitorische Wahrheit: Hier stehen die Begriffe mit ihren Absätzen und Definitionen, an denen sich alles ausrichten muss.
- Die EU-Amtsblatt-Übersetzung (DE) – der deutsche Rechtstext, mit dem das Nachhaltigkeitsteam arbeitet. Brauchbar als Brücke, aber nicht als alleinige Wahrheitsquelle.
- GRI- und TCFD-Vokabular (EN) – das eingespielte englische Berichtsvokabular vieler Konzerne. Vertraut, oft erwartet, aber für ESRS-Begriffe häufig zu unscharf.
Die Hierarchie, die ich in jedem Projekt festlege, lautet: EFRAG-EN-Original schlägt deutsches Amtsblatt schlägt GRI/TCFD-Gewohnheit. Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht – gerade weil der deutsche Text trügerisch vertraut wirkt.
Dass man dem deutschen Amtsblatt nicht blind folgen darf, ist amtlich belegt: Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dem Bundesjustizministerium bereits am 18. September 2023 eine Analyse der deutschen Sprachfassung von ESRS Set 1 übermittelt und „umfangreiche sprachliche Änderungen“ empfohlen. Die später veröffentlichten Berichtigungen betrafen vor allem Tippfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler. Für mich heißt das in der Praxis: Wer aus dem deutschen Amtsblatt ins Englische übersetzt, muss jeden Schlüsselbegriff gegen das englische EFRAG-Original gegenprüfen. Das Deutsche ist hier keine verlässliche alleinige Wahrheitsquelle.
Die zehn heikelsten ESRS-Terminologiefallen
Im Folgenden die Begriffe, an denen es bei mir regelmäßig hakt – mit deutschem Original, offiziellem englischem Pendant und dem Kommentar, warum der naheliegende Übertrag scheitert. Wo ich Absatznummern nenne, beziehen sie sich auf die englische Fassung von ESRS 1.
- doppelte Wesentlichkeit → double materiality. ESRS 1 definiert den Begriff über genau zwei Dimensionen – impact materiality und financial materiality, jeweils mit eigener Bewertung (Absatz 37). Wer hier an GRI- oder TCFD-Wesentlichkeit andockt, verfehlt die Definition. Verankern Sie ausschließlich an ESRS 1.
- Wesentlichkeit → materiality. Steht nie für sich. Im ESRS-Kontext immer im Bezugssystem der doppelten Wesentlichkeit zu lesen, nicht als das finanzielle Wesentlichkeitskonzept aus dem Jahresabschluss.
- Wertschöpfungskette → value chain (nicht
supply chain). Die ESRS-Definition reicht ausdrücklich bis in indirekte Geschäftsbeziehungen, vor- und nachgelagert (Absatz 63). „Supply chain“ verkürzt den regulatorischen Perimeter. Dazu unten mehr. - betroffene Stakeholder → affected stakeholders. ESRS 1 Absatz 22 gibt diesem Begriff eine bestimmte, abgegrenzte Definition. Das generische
stakeholdersoderinterested partiesverliert genau die Spezifik, die Sorgfaltspflicht- und Wesentlichkeitsanalyse trägt. - Sorgfaltspflicht → due diligence. Die Falle schlechthin. ESRS 1 Absatz 59 meint den UN-/OECD-Sinn (negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt identifizieren, vermeiden, mindern, Rechenschaft ablegen) – nicht die finanzielle Due Diligence aus dem M&A-Kontext. Im Deutschen deckt „Sorgfaltspflicht“ beides ab; im Englischen braucht es einen Glossarhinweis, der die Lesart festnagelt.
- Angabepflicht → disclosure requirement. Ein definierter ESRS-Strukturbegriff, kein beliebiges
reporting obligationoderrequirement. Innerhalb eines Berichts muss er konsistent durchgehalten werden, sonst zerfällt die Verweisstruktur. - Risiken und Chancen → risks and opportunities. Trägt im ESRS-Kontext eine klar definierte, rechtlich relevante Bedeutung. Nicht zu
risks and prospectsoder Ähnlichem verflachen. - Taxonomie → taxonomy. Gemeint ist die EU-Taxonomie als Rechtsrahmen, nicht eine allgemeine Klassifikation. Großschreibung und Eigennamenstatus beachten.
- Übergangsplan → transition plan. Fester ESRS-Begriff für den Klima-Übergangsplan, kein generisches
change planoderroadmap. Der Begriff zieht konkrete Angabepflichten nach sich. - (Negative) Auswirkungen → impacts. Im Deutschen oft als „Folgen“, „Wirkungen“ oder „Effekte“ paraphrasiert. Im Englischen ist
impactsder definierte Anker für die Wirkungsdimension der doppelten Wesentlichkeit – Synonyme verwässern die Lesbarkeit für Prüfer.
Warum „Wertschöpfungskette“ nicht „supply chain“ ist
Diese eine Verwechslung verursacht in meinen Projekten mehr Rückfragen als jede andere. ESRS 1 Absatz 63 fasst die Wertschöpfungskette ausdrücklich vor- und nachgelagert und schließt wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen aus direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen ein. Der gängige Begriff „supply chain“ deckt dagegen nur direkte vertragliche Lieferbeziehungen ab – also flussaufwärts, und das auch nur teilweise.
Übersetzt man „Wertschöpfungskette“ mit „supply chain“, schneidet man den regulatorischen Perimeter ab: nachgelagerte Vertriebspartner und Kunden fallen heraus, indirekte Beteiligungsverhältnisse ebenfalls. Damit beschreibt der Bericht die Berichtspflichten des Unternehmens schlicht falsch. Dass die Verwechslung zwischen value chain und supply chain verbreitet, aber gefährlich ist, ist in der Fachliteratur als benanntes Übersetzungs- und Auslegungsrisiko dokumentiert.
Fünf weitere Konzeptverschiebungen funktionieren nach demselben Muster – der Direktübertrag ist grammatisch korrekt und regulatorisch falsch:
- doppelte vs. einfache Wesentlichkeit. ESRS verlangt Angaben auch zu Themen, die nur wirkungsseitig wesentlich sind und keine finanzielle Folge für das Unternehmen haben. Das ISSB-/IFRS-S-Rahmenwerk kennt diese Anforderung nicht – es zielt allein auf Investorenentscheidungen. Für ein Publikum, das ISSB oder TCFD gewohnt ist, muss diese strukturelle Divergenz im englischen Text aktiv markiert werden.
- due diligence vs. financial due diligence. Wird oben ausgeführt – der Leser darf den Begriff nicht auf die Finanzprüfung mappen.
- affected stakeholders vs. stakeholders. Die generische Variante löst die Brücke zur Sorgfaltspflicht über die Wertschöpfungskette hinweg.
- impacts vs. effects/consequences. Nur
impactshält die Verbindung zur Wirkungsdimension der Wesentlichkeit. - disclosure requirement vs. requirement. Verliert die Verweisbarkeit innerhalb der ESRS-Architektur.
Begriffe wie materiality, taxonomy, risks and opportunities oder double materiality tragen im ESRS-Kontext eine klar definierte, rechtlich relevante Bedeutung. Wird ein solcher Terminus inkonsistent verwendet, leidet die Compliance des gesamten Berichts – und das Haftungsrisiko liegt beim Auftraggeber, nicht beim Übersetzer.
Terminologiemanagement über Berichtsjahre hinweg
Professionelle ESRS-Arbeit braucht beides: ein Translation Memory und eine eigene Termdatenbank. Ad-hoc-Einsatz eines CAT-Tools reicht nicht. Das TM sichert die Wiederverwendung ganzer Sätze über Kapitel und Jahre, die Termbase sichert die regulatorische Genauigkeit jedes einzelnen Begriffs. In meinen Projekten lege ich die ESRS-Termbase in Trados Studio an; bei Kunden, die Across vorgeben, läuft dieselbe Logik dort.
Der Knackpunkt ist die Versionierung. Die offiziellen Standards stehen nicht still. EFRAG hat bereits Berichtigungen herausgegeben, die Standardbezeichnungen und Definitionen berühren, und die ESRS-Vereinfachung von 2025 (Omnibus) ändert über einen eigenen „Markup“ ausdrücklich auch das Glossar in Anhang II zwischen dem delegierten Rechtsakt von 2023 und den überarbeiteten Standards. Jeder Standard führt zudem ein „Log of Amendments“.
Praktisch heißt das: Die Termbase wird gegen die konkrete regulatorische Generation versioniert, unter der der Bericht des Kunden eingereicht wird. Ich pflege je Eintrag das Quelldokument, die Absatznummer und das Gültigkeitsdatum mit. Wenn EFRAG korrigiert, ändere ich den Eintrag nicht stillschweigend, sondern lege eine neue Version an und markiere die alte als überholt. So bleibt der Erstbericht 2025 in sich konsistent, und der Folgebericht 2026 erbt denselben Begriffsstand – plus die dokumentierten Korrekturen, nicht ein zufälliges Gemisch aus beiden.
Datenvertraulichkeit: CSRD-Zahlen sind wie embargierte Finanzzahlen
Unveröffentlichte Nachhaltigkeitskennzahlen, Entwürfe von Übergangsplänen und vollständige Wesentlichkeitsanalysen sind kursrelevante, vertrauliche Vorabinformationen. Ich behandle sie wie embargierte Finanzzahlen – mit demselben Reflex, den ich mir seit 2008 in der Geschäftsberichtssaison antrainiert habe.
Konkret bedeutet das: Verarbeitung auf Servern in der EU, eine saubere NDA-Struktur vor der ersten Dateiübergabe, und – das ist die häufigste Sünde – kein Upload in frei zugängliche, US-basierte maschinelle Übersetzungs-Engines. Wer einen Transition-Plan-Entwurf in ein kostenloses Online-MT-Fenster kippt, hat ihn faktisch veröffentlicht. Wenn maschinelle Vorübersetzung mit anschließendem Post-Editing (MTPE) sinnvoll ist, läuft sie über eine vertraglich abgesicherte, nicht-trainierende Umgebung – nie über die Gratis-Variante. Das ist kein Komfort-Thema, sondern Teil der Auftragshygiene.
Aus der Praxis: ein 35.000-Wörter-Erstbericht
Ein anonymisiertes Beispiel, NDA-sauber: ein deutsches Industrieunternehmen der ersten CSRD-Welle, Erstbericht über das Geschäftsjahr 2024, rund 35.000 Wörter Nachhaltigkeitserklärung, Ziel englische Fassung für internationale Kapitalgeber.
- Terminologie-Kickoff mit dem Nachhaltigkeitsteam. Vor dem ersten übersetzten Satz eine gemeinsame Sitzung: Welche Begriffe sind im Haus bereits englisch gesetzt, welche GRI-Altlasten gibt es, wo soll auf ESRS-EN korrigiert werden? Ergebnis ist eine abgestimmte Start-Termbase.
- Referenzabgleich. Deutsche Wesentlichkeitsanalyse, EU-Taxonomie-Tabellen, der englische EFRAG-Quelltext und – falls vorhanden – der Vorjahres-NFRD-Bericht als Stilreferenz. Widersprüche werden vor der Übersetzung geklärt, nicht danach.
- Übersetzung mit laufender Terminologieprüfung. Jeder Schlüsselbegriff wird beim Auftreten gegen die Termbase und das EFRAG-Original validiert. Strittige Stellen wandern in eine Query-Liste statt in eine stille Vermutung.
- Fachreview und Legal-Freigabe. Das Nachhaltigkeitsteam prüft inhaltlich, die Rechtsabteilung gibt die haftungsrelevanten Passagen frei. Genau hier entscheidet sich, ob „due diligence“ und „value chain“ richtig sitzen.
- Konsistenz-Schlusslauf. Automatisierte Terminologie- und Zahlenformatprüfung über das gesamte Dokument, bevor die finale Fassung geht.
Der größte Fallstrick ist nie die reine Übersetzungsleistung, sondern der Zeitpuffer. Wenn der deutsche Bericht bis zur letzten Stunde im Lektorat verändert wird – und das tut er bei Erstberichten immer –, muss die englische Fassung diese Änderungen sauber nachziehen. Wer keinen Puffer für Korrekturschleifen und für mögliche EFRAG-Anpassungen einplant, kauft sich Stress, den niemand braucht. Für die Kalkulation rechne ich B2B-netto pro Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,85 €/Normzeile, je nach Fachtiefe und Termarbeit – die Terminologie-Pflege ist Teil der Leistung, kein Zuschlag im Kleingedruckten.
Checkliste für Auftraggeber
Was IR-, Nachhaltigkeits- und Kommunikationsteams vor der Vergabe einer CSRD-Übersetzung mit dem Übersetzer klären sollten:
- Glossarstand: Gibt es eine bestehende englische Termliste im Haus? Auf welcher ESRS-Generation basiert der Bericht (delegierter Rechtsakt 2023 oder überarbeitete Standards 2025/26)?
- Referenzdokumente: Deutsche Wesentlichkeitsanalyse, Taxonomie-Tabellen, Vorjahresbericht und – wichtig – der Zugriff auf den englischen EFRAG-Quelltext als verbindliche Definitionsquelle.
- Review-Zuständigkeit: Wer gibt fachlich frei, wer rechtlich? Sind beide Schleifen terminiert, bevor der Druck- oder Veröffentlichungstermin steht?
- Zeitpuffer: Realistischer Puffer für späte Änderungen am deutschen Text und für etwaige EFRAG-Korrekturen während der Projektlaufzeit.
- Vertraulichkeit: NDA, EU-Serverstandort, klare Regel zum Umgang mit maschineller Übersetzung – schriftlich, vor der ersten Dateiübergabe.
- Ehrliche Abgrenzung: Beglaubigte Übersetzungen biete ich nicht an – falls ein Behörden- oder Registerexemplar eine Beglaubigung braucht, ziehen wir dafür ermächtigte Kolleginnen und Kollegen hinzu. Für die ESRS-Fachübersetzung selbst ist sie ohnehin nicht erforderlich.
ESRS-Übersetzung ist Terminologiearbeit unter Haftungsbedingungen, kein stilistisches Feilen. Wer das von der ersten Sitzung an so behandelt, spart sich die teuren Korrekturschleifen am Ende. Wenn Sie für die Saison 2025/26 eine englische CSRD-Fassung planen, lohnt sich das Terminologiegespräch früh: Leistungen und Preise ansehen oder direkt ein Angebot anfragen.