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title: "Vereinfachte ESRS: DE→EN-Terminologie jetzt prüfen – Jetzt Übersetzt"
description: "Seit 21.09.2026 gelten die ESRS in zwei amtlichen Fassungen. Was das für die englische Übersetzung Ihres Berichts heißt: Versionsregel und Termbase-Audit."
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ESRS CSRD Nachhaltigkeitsbericht Terminologie MTPE

# Die vereinfachten ESRS sind da: Warum Ihre deutsch-englische Nachhaltigkeitsterminologie jetzt geprüft werden muss

Seit dem 21. September 2026 existieren die Angabepflichten in zwei amtlichen Fassungen. Wer das nicht im Auftrag klärt, bekommt einen englischen Bericht mit zwei Vokabularen.

![Alexander Kirsch-Clayton](https://jetzt-uebersetzt.de/assets/images/alexander.jpg) von [Alexander Kirsch-Clayton](https://www.linkedin.com/in/alexanderkc/), Fachübersetzer DE ↔ EN 29. September 2026 ·10 Min. Lesezeit [Jetzt Übersetzt auf LinkedIn](https://www.linkedin.com/company/jetztuebersetzt/) [ProZ](https://www.proz.com/profile/138291)

Auf meinem Schreibtisch lag diesen Monat der Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichts zum Geschäftsjahr 2026. Der deutsche Text zitiert Angabepflichten, die es seit dem 21. September 2026 in zwei unterschiedlichen amtlichen Fassungen gibt. Das ist ein Übersetzungsproblem, bevor es ein Compliance-Problem wird.

Genauer: Es ist ein Terminologieproblem mit Kalenderdruck. Der Bericht geht im Frühjahr in die Prüfung, die englische Fassung soll parallel laufen, und die Frage, unter welcher Standardfassung der deutsche Ausgangstext überhaupt geschrieben wurde, steht in keinem Briefing. Ich habe in diesem September dreimal dieselbe Rückfrage gestellt. Dreimal kam die Antwort erst nach interner Klärung.

## Was am 21. September 2026 tatsächlich passiert ist

Nach Ablauf der Einspruchsfrist von Parlament und Rat hat die Europäische Kommission an diesem Tag zwei delegierte Rechtsakte im Amtsblatt veröffentlicht: die vereinfachten ESRS als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 und den freiwilligen Standard (VS) als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560. Beschlossen worden waren sie bereits am 3. Juli 2026, als einer der letzten Schritte des Omnibus-Pakets vom Februar 2025. Zwischen Beschluss und Veröffentlichung lagen also gut zweieinhalb Monate, in denen an den Sprachfassungen noch gearbeitet wurde. Dazu gleich mehr, denn genau dort sitzt für uns Übersetzer der wunde Punkt.

Die Termine, die Sie in jedem Projektplan brauchen: Die vereinfachten ESRS treten am 10. November 2026 in Kraft, der freiwillige Standard bereits am 24. September 2026. Angewendet werden die überarbeiteten Standards verpflichtend auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen der ersten Welle dürfen sie vorzeitig anwenden, und zwar für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026. Das heißt im Klartext: Die Berichtssaison, die gerade anläuft, ist die erste, in der zwei Fassungen desselben Standards gleichzeitig legitim sind.

Inhaltlich ist das kein kosmetischer Eingriff. Die verpflichtenden Datenpunkte sind um 61 % reduziert worden, sämtliche freiwilligen Angaben sind entfallen, in Summe schrumpft die Datenpunktmenge um über 70 %. Die Kommission hat außerdem gegenüber dem fachlichen Rat von EFRAG „zielgerichtete Änderungen“ vorgenommen, die vor allem einzelne Bestimmungen klarstellen und zusätzliche Flexibilität schaffen sollen. Kürzung und Neuformulierung also, nicht nur Streichung. Und der Anhang II, der in Tabelle 1 alle Akronyme und in Tabelle 2 alle definierten Begriffe der ESRS führt, ist der Ort, an dem sich das für die Terminologie niederschlägt.

## Die eine Frage, die Ihr englisches Vokabular entscheidet

Sie lautet: Ist dieser Bericht nach den ESRS von 2023 oder nach den vereinfachten ESRS von 2026 verfasst? Alles andere in der Terminologiearbeit hängt daran. Für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2026 beginnen, stehen drei Regime zur Wahl: die ursprünglichen ESRS mit den bekannten Übergangserleichterungen, die ursprünglichen ESRS plus acht zusätzliche Erleichterungen, oder die vereinfachten ESRS. Der Bericht muss angeben, welche Fassung angewendet wurde.

Wenn das Unternehmen es im Bericht angeben muss, dann kann es das auch im Übersetzungsauftrag angeben. Ich formuliere das inzwischen als feste Regel: Die Standardfassung gehört neben das Geschäftsjahr ins Briefing, schriftlich, in einer Zeile. Ein Auftrag mit dem Vermerk „CSRD-konform übersetzen“ ist seit dem 21. September 2026 wertlos, weil er nicht mehr unterscheidet. Er war früher eine Abkürzung, heute ist er eine Auslassung.

Versionsregel für dieses Jahr: Ohne die Angabe „ESRS 2023“ oder „vereinfachte ESRS 2026 (vorzeitige Anwendung)“ im Auftrag kann niemand seriös entscheiden, welches englische Vokabular gilt. Fragen Sie das ab, bevor die erste Datei rausgeht, nicht in der Korrekturschleife.

## Warum die deutsche Fassung hinterherläuft

Hier wird es für DE→EN-Projekte interessant. Weil zwischen Beschluss am 3. Juli und Veröffentlichung am 21. September 2026 nur wenig Zeit lag, konnten die Kommentare zu den Übersetzungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Korrigendum ist laut DRSC bereits für Oktober/November 2026 vorgesehen, das Änderungen an den deutschsprachigen Fassungen der vereinfachten ESRS und des VS einarbeiten soll. Das DRSC hatte gemeinsam mit dem österreichischen Standardsetter AFRAC Übersetzungsvorschläge zu einzelnen Fachbegriffen und Passagen eingereicht.

Übersetzt in Projektsprache: Der englische Text steht, die deutsche Fachterminologie wird in Teilen noch nachjustiert. Für einen Bericht, der aus dem Deutschen ins Englische geht, ist das paradoxerweise die günstigere Konstellation, denn die Zielsprache ist bereits amtlich fixiert. Nur muss man sich dann auch an ihr orientieren.

Die teuerste Gewohnheit dieser Saison ist die Rückbildung: Im deutschen Ausgangstext steht ein Begriff, der Übersetzer bildet daraus eine plausibel klingende englische Entsprechung und liefert sie ab, obwohl im amtlichen englischen Standardtext ein anderer, definierter Ausdruck steht. Das Ergebnis liest sich flüssig, ist fachlich falsch und fällt erst auf, wenn der Prüfer mit dem Standard in der Hand danebensitzt. In der Lücke zwischen fertigem Englisch und nachgereichtem Deutsch gilt für mich: Der amtliche englische Wortlaut ist die Quelle, der deutsche Ausgangstext liefert den Kontext. Nie umgekehrt.

## Der Wegfall der freiwilligen Angaben verschiebt eine ganze Begriffskategorie

Mit den vereinfachten ESRS ist die Kategorie der freiwilligen Datenpunkte verschwunden; alle freiwilligen Angaben sind gestrichen. Damit verliert ein deutsches Formulierungsmuster seinen technischen Bezugspunkt. In den Entwürfen, die mir vorliegen, tauchen regelmäßig Wendungen auf, die eine Angabe als freiwillig oder zusätzlich einordnen. Unter den ESRS 2023 verwies das auf eine Kategorie im Standard. Unter den vereinfachten ESRS verweist es auf nichts mehr.

Praktisch heißt das: Dieselbe deutsche Wendung darf je nach Fassung zwei verschiedene englische Entsprechungen haben. Unter der alten Fassung übersetze ich sie als Kategoriebegriff des Standards. Unter der neuen Fassung ist sie kein Kategoriebegriff mehr, sondern eine schlichte Beschreibung dessen, was das Unternehmen über die verpflichtenden Angaben hinaus berichtet, und muss entsprechend neutral formuliert werden, ohne einen Standardbegriff zu suggerieren, den es nicht mehr gibt. Wer beides in derselben Termbase ohne Versionsmarkierung stehen hat, produziert genau die Inkonsistenz, die in der Prüfung auffällt.

## „Zur Klarstellung überarbeitet“ ist ein falscher Freund

Wenn ein Standardtext geglättet wird, bleibt der Bausteintext der Unternehmen erst einmal, wie er ist. Nachhaltigkeitsberichte enthalten seitenweise Passagen, die Angabepflichten paraphrasieren, oft in einer Formulierung, die vor zwei Jahren aus der damaligen Fassung abgeleitet wurde. Der deutsche Satz ist also inhaltlich in Ordnung und klingt trotzdem nach einem Wortlaut, den die aktuelle englische Fassung so nicht mehr führt.

Mein Umgang damit ist unspektakulär und hat sich über viele Berichtszyklen bewährt: Ich übersetze die Aussage des Unternehmens, nicht meine Erinnerung an den Standard. Wo der deutsche Satz eine Angabepflicht erkennbar zitiert, gleiche ich mit dem amtlichen englischen Wortlaut ab und übernehme ihn. Wo er sie nur paraphrasiert, bleibt die Paraphrase eine Paraphrase, aber die darin enthaltenen definierten Begriffe werden auf die Fassung gezogen, unter der berichtet wird. Und wo der deutsche Text eine Pflicht zitiert, die in der neuen Fassung entfallen ist, geht eine Rückfrage raus. Eine, nicht drei: gesammelt, mit Fundstelle, in einer Query-Liste.

## Weniger Datenpunkte heißt mehr Prosa, und das verschiebt die Arbeit

Ein Bericht mit 61 % weniger verpflichtenden Datenpunkten ist kein Bericht, der um 61 % kürzer wird. Er wird anders: weniger tabellarische Kennzahlen mit klar definierten Labels, mehr erzählender Text zur doppelten Wesentlichkeit, zu Strategie, zu Übergangsplänen. Genau die Textsorte also, die man nicht über Matching erschlägt.

Für die Kalkulation ist das relevant. Strukturierte, hochrepetitive Datenpunkttabellen sind der Idealfall für maschinelle Vorübersetzung mit anschließendem Post-Editing, bei mir ab 0,51 € je Zeile. Freie Berichtsprosa, in der ein einziges Modalverb den Unterschied zwischen einer Absichtserklärung und einer Zusage macht, ist es nicht. Dort rechne ich mit dem Fachübersetzungssatz ab 0,85 € je Normzeile, wobei eine Normzeile 55 Anschläge inklusive Leerzeichen umfasst. Ich sage Kunden in dieser Saison offen, dass der MTPE-Anteil am Berichtsvolumen eher sinken wird als steigen. Wer nach der Kürzung automatisch mit niedrigeren Gesamtkosten plant, plant am Textprofil vorbei.

## Das Termbase-Audit, Schritt für Schritt

Bevor in diesem Herbst die erste Datei in mein CAT-Tool geht, läuft dieser Durchgang durch die ESRS-Termbase. Er dauert für eine gewachsene Bestandsdatenbank einen halben bis einen ganzen Tag und ist als Beratungsleistung abrechenbar, bei mir zu 50 € je Stunde.

1. Jeden ESRS-Eintrag mit einer Version und einer Quelle versehen: delegierter Rechtsakt 2023 oder vereinfachte ESRS 2026, Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563. Einträge ohne Quellenangabe gelten bis zur Klärung als unbestätigt.
2. Einträge markieren, deren zugrunde liegender Datenpunkt gestrichen und nicht bloß umbenannt wurde. Gestrichen und umbenannt sind zwei verschiedene Befunde und brauchen zwei verschiedene Folgeentscheidungen.
3. Amtliche EU-Terminologie von Kunden-Hausstil trennen. Beides darf in der Termbase stehen, aber nie im selben Feld: Der Hausstil ist verhandelbar, der Standardbegriff nicht.
4. Einträge, die auf die endgültige deutsche Sprachfassung warten, ausdrücklich als vorläufig kennzeichnen, mit Blick auf das für Oktober/November 2026 angekündigte Korrigendum.
5. Freigegebene Einträge vor der ersten Lieferung sperren und mit Datum versehen. Was nach dem Freeze noch geändert wird, läuft als dokumentierte Änderung, nicht als stille Korrektur.

## Was das für Trados oder Across konkret bedeutet

Die naheliegende Lösung, zwei getrennte Termbases für zwei Standardfassungen, ist die schlechtere. Sie halten dann zwei Datenbanken parallel gepflegt, und beim ersten Projekt, das beide Fassungen berührt, hängt die falsche im Projekt. Besser ist ein Versionsattribut auf der Ebene des Eintrags, plus ein Feld für die Fundstelle. Trados Studio und Across bilden das über benutzerdefinierte Felder ohne Weiteres ab, und die Terminologieerkennung zeigt im Zweifelsfall beide Varianten mit ihrer Versionsmarkierung an. Genau das will man sehen: nicht eine Antwort, sondern die Entscheidung.

Auf der TM-Seite gilt für mich in dieser Saison: Segmente aus dem Vorjahresbericht, der auf den ESRS 2023 beruht, bekommen einen Strafabzug, damit sie nicht als saubere 100er durchrutschen. Ein 100-%-Match aus dem Vorjahr ist terminologisch eine Aussage über das letzte Jahr, nicht über dieses. Ich setze die betroffenen Bestände deshalb auf ein eigenes TM mit Penalty und markiere Kontext-Matches aus diesem Bestand für die Durchsicht. Das kostet Zeit im Review und spart die Diskussion im Prüfungstermin.

## Mehrere Übersetzer, mehrere Vokabulare

Der klassische Weg, wie ein Unternehmen zu zwei ESRS-Vokabularen im selben Bericht kommt, ist banal: Drei Übersetzer arbeiten an drei Kapiteln, jeder hat irgendwann eine Glossardatei erhalten, und die drei Dateien sind drei verschiedene Stände. Niemand hat etwas falsch gemacht, und das Ergebnis ist trotzdem ein Bericht, in dem derselbe Begriff kapitelweise wechselt. In Mehrsprachenprojekten mit mehreren Dienstleistern potenziert sich das.

Der Gegenzug ist Governance, nicht Sorgfalt. Es gibt genau ein zweisprachiges Glossar zum Projekt, es trägt ein Datum und einen namentlichen Freigeber auf Kundenseite, und jede Lieferung nennt den Glossarstand, gegen den sie geprüft wurde. Wenn Sie als Projektmanagerin nur eine Sache aus diesem Artikel übernehmen, dann diese: das Datum im Dateinamen und ein Name dahinter.

## Sieben Zeilen für jeden ESRS-Auftrag in diesem Herbst

Diese Angaben stehen bei mir inzwischen in jeder Auftragsbestätigung für Berichtsprojekte. Sie können sie unverändert in Ihr Bestellformular übernehmen.

```
1. Geschäftsjahr: ____________________________
2. Standardfassung: ESRS 2023 / vereinfachte ESRS 2026
3. Vorzeitige Anwendung für GJ 2026: ja / nein / noch offen
4. Sprache der Prüfungsgesellschaft (Arbeits- und Berichtssprache)
5. Vorjahres-TM: freigegeben / mit Penalty / nicht verwenden
6. Glossar: verantwortliche Person beim Kunden + Stand (Datum)
7. Terminologie-Freeze: ab welchem Datum keine Änderungen mehr
```

Punkt 3 ist der, bei dem die Antwort am häufigsten „noch offen“ lautet. Das ist in Ordnung, solange es dasteht. Eine offene Frage, die alle kennen, ist ein Projektrisiko. Eine offene Frage, die niemand gestellt hat, ist eine Korrekturschleife im Februar.

## Was Ende September 2026 noch offen ist

Ich halte mich an das, was belegt ist, und sage dazu, was es nicht ist. Die deutsche Sprachfassung der vereinfachten ESRS ist in Teilen noch nicht final; das angekündigte Korrigendum für Oktober/November 2026 kann einzelne Fachbegriffe verändern. Wie die nationale Umsetzung in Deutschland und Österreich die Fassungswahl behandelt, beobachte ich weiter. Und zur Frage, in welcher Sprache Prüfungsgesellschaften ihre Arbeitsunterlagen erwarten, habe ich in dieser Recherche keine belastbare Quelle gefunden, nur Projekterfahrung: Viele Häuser arbeiten intern englisch, auch wenn der testierte Bericht deutsch ist. Fragen Sie das bei Ihrem Prüfer ab, statt es aus einem Blogartikel zu übernehmen, meinen eingeschlossen.

Die Daten und Verordnungsnummern in diesem Text stützen sich auf die unten verlinkten Sekundärquellen. Den Amtsblatt-Text selbst habe ich für diesen Beitrag nicht eingesehen. Sobald er und das Korrigendum vorliegen, aktualisiere ich diesen Beitrag und schreibe das Änderungsdatum darüber.

## Aus der Praxis

Ich arbeite seit 2008 hauptberuflich mit diesen Texten und habe mir in dieser Zeit eine Skepsis gegenüber Glossardateien angewöhnt. Eine Datei sagt Ihnen, was gilt, aber nicht, seit wann und laut wem. In einem Jahr, in dem zwei Fassungen desselben Standards nebeneinander gelten, ist das zu wenig. Deshalb hängt bei mir an jedem ESRS-Eintrag eine Version und eine Fundstelle, und deshalb bekommt jede Lieferung den Glossarstand mitgeliefert, gegen den sie geprüft wurde.

Wenn bei Ihnen gerade ein Berichtsentwurf entsteht: Schicken Sie mir das Briefing, bevor Sie die Datei schicken. Sieben Zeilen reichen, und die Terminologiefragen sind geklärt, bevor sie 40 Seiten weit durchgeschrieben sind. Was das kostet und wie ich rechne, steht auf der Seite [Leistungen](https://jetzt-uebersetzt.de/leistungen); für ein konkretes Projekt nutzen Sie am besten das [Kontaktformular](https://jetzt-uebersetzt.de/kontakt).

## Quellen

1. [Final Delegated Acts on the Simplified ESRS and the VS published in the EU Journal • DRSC Website](https://www.drsc.de/en/news/final-delegated-acts-on-the-simplified-esrs-and-the-vs-published-in-the-eu-journal/) (abgerufen 2026-09-29)
2. [EU corporate sustainability reporting: simplified ESRS and VESRS finally published following omnibus](https://www.hlc.com/en/publications/eu-corporate-sustainability-reporting-simplified-esrs-and-vesrs-finally-published-following-omnibus) (abgerufen 2026-09-29)
3. [EU adopts simplified ESRS and sustainability reporting standard for voluntary use](https://www.ashurstperkinscoie.com/en/insights/eu-adopts-simplified-esrs-and-sustainability-reporting-standard-for-voluntary-use/) (abgerufen 2026-09-29)
4. [European Commission Adopts Finalized Corporate Sustainability Reporting Standards - ESG Today](https://www.esgtoday.com/european-commission-adopts-finalized-corporate-sustainability-reporting-standards/) (abgerufen 2026-09-29)
5. [Annex II – ESRS Nachhaltigkeitsberichterstattung](https://esrs-nachhaltigkeitsberichterstattung.de/en/esrs/uebersicht/annex-ii) (abgerufen 2026-09-29)
6. [Amended ESRS explained: what changed and what companies need to report for 2026](https://www.coolset.com/academy/the-amended-esrs-what-has-changed-and-what-it-means-for-2026-csrd-reporting) (abgerufen 2026-09-29)
